Die Waldwiesenzwerge nehmen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt unabhängig von deren Herkunft, Nationalität, geschlechtlicher Identität oder des konfessionellen, weltanschaulichen und ethnischen Hintergrunds auf. Die Auswahl der Kinder sichert den Bestand der Einrichtung und wird von der Einrichtungsleitung entschieden. Die verfügbaren Plätze sind durch die Betriebserlaubnis  begrenzt.

Die gesetzlichen Anforderungen des KitaG Schleswig Holstein in der jeweils aktuellen Fassung finden Anwendung und werden durch folgenden Kriterien ergänzt:

  • Es wird auf eine ausgewogene Alters- und Geschlechtermischung geachtet.
  • Geschwisterkinder haben bei freien Plätzen Vorrang.
  • Die Familien sind zur Mitarbeit im Sinne der Elterninitiative bereit und tragen das  pädagogische Konzept aktiv mit